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Privat surfen kann im Job erlaubt sein


Mainz (dpa). Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt entschieden. Eine Kündigung sei sozial dann nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internetzugang nur kurzfristig und auch nur für unverfängliche Zwecke genutzt wurde, heißt es dazu in dem Urteil. Az.: 4 Sa 958/05

Artikel vom 05.01.2007