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Vermeidbares Privileg

Sparbemühungen der Landeskirche angezweifelt


Zum Thema Landeskirche und Finanzen:
Das Landeskirchen-Parlament beschloss mehrheitlich eine neue Vorruhestandsregelung. Danach können Pastoren ab 58 Jahren mit ungekürzter Pension in den sogenannten Ruhestand verabschiedet werden. Dabei spare die Landeskirche bis zu 7,25 Millionen Euro jährlich, heißt es.
Ich frage mich: Haben diejenigen, die dafür stimmten, ihre Taschenrechner nicht benutzt? Eingespart werden kann dieser Betrag doch nur, wenn die tätigen Pastoren die Aufgaben der jungen Ruheständler übernehmen. Würden »Neue« eingestellt, kämen deren Gehälter als weitere Kosten hinzu. Die Landeskirche kann diese kostenintensive Pensionsregelung nur treffen, weil sie juristisch selbständig handeln darf. Bekanntlich ist bereits beschlossen, dass die volle Rente erst mit 67 Jahren oder 45 Versicherungsjahren gezahlt wird. Damit belegt der Beschluss des Landeskirchen-Parlaments, dass stillschweigend ein vermeidbares Privileg geschaffen wurde.
HUBERT LAUFER33332 Gütersloh

Artikel vom 27.01.2007