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Jet-Abschuss in die Verfassung


Berlin (dpa). Im Grundgesetz soll es nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« künftig neben dem Verteidigungsfall einen »Quasi-Verteidigungsfall« geben. Die Entführung eines Flugzeugs solle einen solchen »Quasi-Verteidigungsfall« darstellen, der nach den Plänen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abschuss des Flugzeugs durch die Bundeswehr berechtige. So soll das Luftsicherheitsgesetz, das 2006 von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurde, verfassungsgemäß gemacht werden.
Im »Quasi-Verteidigungsfall« gelten laut Schäuble die Regeln des Kriegsvölkerrechts, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.
Demnach sind nur Angriffe verboten, »die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten militärischen Vorteilen stehen«. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibe gewahrt, wenn zur Vermeidung einer größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Artikel vom 02.01.2007