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Beschlossene Sache:
Üstra verkauft VMR

»Übernahme für Kommunen nicht machbar«

Von Bernd Bexte
Herford (WB). Passend zum Fest haben die knapp 200 Mitarbeiter die - wenn auch wenig beruhigende - Gewissheit: Die Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg (VMR) stehen zum Verkauf. Das hat Eigentümer Üstra (Hannover) Betriebsrat und Gewerkschaft mitgeteilt.

Bei einem Treffen am Donnerstag setzten der Vorstand des Hannoveraner Verkehrs-Unternehmens und die VMR-Geschäftsführung vor Ort die Arbeitnehmer-Vertreter über die Entscheidung des Üstra-Aufsichtsrates in Kenntnis: »Die VMR sollen definitiv verkauft werden«, erklärte ver.di-Gewerkschaftssekretär Werner Linnemann. Der Noch-Eigentümer, aber auch Gewerkschaft und Betriebsrat wollen Anfang des Jahres auf die Kommunen der beiden Kreise Herford und Minden-Lübbecke zugehen, um mit ihnen die Möglichkeit einer kommunalen Übernahme auszuloten. »Wir wollen auch darüber sprechen, ob es eine Konstruktion mit einem privaten Beteiligungspartner geben könnte«, sagte Linnemann. Erst wenn hierbei kein tragfähiges Ergebnis zustande käme, wolle Üstra den Verkauf öffentlich ausschreiben. Für Linnemann kommt die Entwicklung nicht überraschend. »Wir haben schon länger damit gerechnet.«
Auch Bürgermeister Bruno Wollbrink blieb gelassen: »Jetzt haben wir endlich klare Verhältnisse.« Das Stadt-Interesse an einem guten ÖPNV-Angebot sei groß. Auch die Entwicklung der Unternehmensbilanz könne sich sehen lassen. Das jährliche Minus wurde von 7 Millionen Euro (2002) auf 1,8 Millionen Euro zurückgeschraubt. Für eine kommunale Übernahme zu 100 Prozent werde es aber keine politischen Mehrheiten geben. »In Anbetracht der Finanzlage ist das ausgeschlossen.« Deshalb müsse man sich über die Beteiligung eines strategischen Partners unterhalten.
Wie berichtet, will Üstra seine Geschäftspolitik neu ausrichten und sich auf das Hannoveraner Kerngebiet konzentrieren. In diesem Zuge werden auch die erst 2002 gekauften VMR abgestoßen. Gewerkschaft und Betriebsrat befürchten, dass durch den Verkauf Jobs verloren gehen, da ein Neueigentümer mittelfristig nicht an die bestehenden tarifvertraglichen Vereinbarungen gebunden sei.

Artikel vom 23.12.2006