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»Habe ihn nicht erschossen«

Lebenslange Freiheitsstrafe für mutmaßlichen Täter aus Georgien

Von Wolfgang Wotke
Gütersloh/Bielefeld (WB). Erleichterung unter den Zuhörern nach dem Urteil gegen Malkhaz B. Der 42-jährige Georgier muss wegen Mordes am Gütersloher Autohändler Werner Kellermann (wir berichteten) lebenslänglich hinter Gitter. Richterin Jutta Albert sagte: »Es gibt keine vernünftigen Zweifel, dass B. nicht der Täter war.«

Gestern hatte Verteidiger Dr. Holger Rostek überraschend noch einen Zeugen präsentiert, der beweisen sollte, dass sein Mandant nicht der Mörder sei. Dabei ging es um den so genannten »unbekannten dritten Mann«. Doch der Zeuge, ein Albaner (36), sagte im Landgericht Bielefeld aus, dass er den Angeklagten noch nie gesehen habe. Dieser kurzfristige Beweisantrag von Rostek wurde von Staatsanwalt Klaus Metzler mit Unmut aufgenommen. »Zu diesem Zeitpunkt und von der Qualität des Antrages ist er mit dem Krawall-TV zu vergleichen«, ärgerte sich Metzler. Auch Richterin Jutta Albert ging vor der Urteilsbegründung noch einmal darauf ein: »Sie sind als Verteidiger ein Organ der Rechtspflege. Wenn private Recherchen stattfinden, dann hatten Sie dafür acht Monate Zeit. Jetzt präsentieren Sie uns einen Zeugen, der gar keiner ist.« Trotzdem forderte Holger Rostek für Malkhaz B. einen Freispruch.
Das Schwurgericht sah es als einwandfrei erwiesen an, dass der Vater von zwei Kindern am 11. April den Gütersloher Autohändler mit drei Schüssen getötet hat, um einen Mercedes samt Papiere zu stehlen. Das Motiv sei Geldmangel gewesen. Die Tatwaffe wurde später in seinem Auto gefunden.
Die Beweisaufnahme, so Richterin Albert, habe ergeben, dass sich der Angeklagte am Morgen des 11. April auf dem Gelände von Kellermann an der Verler Straße aufgehalten habe. Er habe sich einen Tag vor der Tat Kurzkennzeichen besorgt. Ihm sei dann der silberfarbene Mercedes aufgefallen, der mit 28 900 Euro ausgezeichnet war. Als Malkhaz B. gegen 12.45 Uhr alleine auf dem Gelände war, habe er sich mit Gewalt Zugang zum Büropavillon verschafft. Minuten später sei er vom 57-jährigen Werner Kellermann überrascht worden. Daraufhin habe er mehrmals auf den Autohändler geschossen, nahm die Autoschlüssel an sich und sei dann mit dem Mercedes geflüchtet, um ihn in Essen zu einem Schleuderpreis (15 000 Euro) zu verkaufen.
Inzwischen war er längst in das Visier der Fahnder geraten, denn eines seiner zwei Handys wurde am Tatort gefunden. Auch der Verkauf des Autos scheiterte. Nach einer wilden Verfolgungsjagd wurde B. einen Tag später festgenommen. Seine »abenteuerliche« Version vom unbekannten dritten Mann, der ihm den Wagen verkaufte und vom wahren Täter, der im Mercedes verbrannte, den er selber angezündet hatte, glaubte ihm das Gericht nicht. Malkhaz B. hatte bislang geschwiegen. Gestern meldete er sich zum ersten Mal zu Wort: »Ich habe Herrn Kellermann nicht erschossen.« Am Ende nahm er das Urteil entgegen, ohne eine Reaktion zu zeigen. Dr. Holger Rostek kündigte Revision an und wetterte: »Was mir die Richterin und der Staatsanwalt vorwerfen, ist unhöflich und geschmacklos. Das lasse ich mir nicht bieten.«

Artikel vom 15.12.2006