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Neues Bleiberecht
in NRW in Kraft


Düsseldorf (dpa). In Nordrhein-Westfalen ist das neue Bleiberecht für geduldete Ausländer jetzt in Kraft getreten. Die Regelung sieht vor, dass Ausländer ein Aufenthaltsrecht bekommen, die sich als Familien seit sechs Jahren oder als Alleinstehende seit acht Jahren in der Bundesrepublik aufhalten, teilte das NRW-Innenministerium mit. Voraussetzung sei unter anderem, dass sie ihren Lebensunterhalt durch sozialversicherungspflichtige Arbeit sichern. Auf die gestern per Erlass in NRW umgesetzte Regelung hatten sich die Innenminister der Länder Mitte November geeinigt.

Artikel vom 13.12.2006