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Kommentar
Stephanie-Prozess

Höchststrafe als Zeichen


Die Höchststrafe also für Mario M. Weniger wäre dem Opfer Stephanie, ihren Eltern, ja niemandem, der die gerichtliche Aufarbeitung dieses Extremfalles eines menschenverachtenden Sexualverbrechens verfolgt hat, auch nicht zu vermitteln gewesen. Dass das Gericht sogar noch um drei Monate über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinausging, mag als Zeichen an die Familie verstanden werden, die nach den pannenreichen Ermittlungen und den skandalösen Vorfällen während des Prozesses gegen den 36-jährigen einschlägig Vorbestraften zu verzweifeln, ja den Glauben an den Rechtsstaat zu verlieren drohte.
Für Mario M. sind drei Monate mehr oder weniger lediglich eine theoretische Größe: Die ausgesprochene Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft macht ihn zu einem echten »Lebenslänglichen«. Genau das ist es, was die 14-jährige Stephanie verlangt hat und verlangen durfte. In der Angst leben zu müssen, dass ihr Peiniger eines Tages wieder ein freier Mann sein könnte, hätte für sie vermutlich schon von Beginn an jede Form der Aufarbeitung ihres Martyriums unmöglich gemacht. Nicht nur ihr ist zu wünschen, dass mit Urteil auch die Pannen im Fall Mario M. ihr Ende haben. Ingo Steinsdörfer

Artikel vom 15.12.2006