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Adenauers Pfeife bleibt kalt

Landrat hält nichts von generellem Rauchverbot in der Verwaltung

Von Michael Delker
Gütersloh (WB). Sven-Georg Adenauer ist ein Genussraucher. Ab und an sitzt der Landrat in seinem Büro, stopft die Pfeife und lässt beim Aktenstudium den Tabak qualmen. Damit könnte bald Schluss sein.

Erlässt das Land ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude, dann wird der Landrat nach draußen gehen müssen, wenn er den Pfeifentabak genießen will. Entzugserscheinungen sind bei ihm zwar nicht zu erwarten, wenn er auf das Qualmen verzichtet (»Ich rauche vielleicht drei bis vier Mal im Jahr«), doch von einem generellen Verbot in öffentlichen Gebäuden oder am Arbeitsplatz hält Adenauer trotzdem nichts. »In der Kreisverwaltung setzen wir auf freiwillige Vereinbarungen. Wenn Nichtraucher in den Büros gestört werden, ist das Rauchen zu unterlassen. Von gesetzlichen Regelungen halte ich gar nichts. Die Freiheit der Menschen sollte nicht weiter beschränkt werden«, meint der Landrat. Tabuzonen sind im Kreishaus die Flure und die Sitzungssäle. Dafür gibt es in der Kantine Raucher- und Nichtraucherzonen.
Fleißig gequalmt wurde vor mehr als 20 Jahren noch im Ratssaal der Gütersloher Stadtverwaltung. Heute müssen Raucher dort auf den Flur ausweichen. Wie lange sie ihre Sucht im Rathaus noch befriedigen dürfen, ist offen. »Es ist das Ziel, den Nichtraucherschutz deutlich zu erhöhen«, erklärt Susanne Zimmermann, Sprecherin der Stadt Gütersloh. An einem Konzept sei bereits gearbeitet worden, bis der Gesetzgeber eigene Überlegungen angestellt habe. Seitdem werde abgewartet.
Einen Schritt weiter ist bereits das St. Elisabeth-Krankenhaus. »Unser Haus ist seit dem 1. Juli rauchfrei«, berichtet Verwaltungsleiter Dr. Stephan Pantenburg. Mitarbeiter, Patienten und Besucher müssten seitdem an die frische Luft, wenn sie sich eine Zigarette anzünden wollten. Das Städtische Klinikum lässt seinen Gästen etwas mehr Platz zum »Dampfablassen«. Dort darf in den Aufenthaltsräumen auf den Stationen und in Raucherzimmern gequalmt werden. Sollte das Rauchverbot durchgesetzt werden, kann die Praxis schnell geändert werden. »Dann müssen sich die Raucher etwas Warmes anziehen und nach draußen gehen«, sagt Verwaltungschef Ingo Engelmeyer.
Im Amtsgericht wurde der Nichtraucherschutz bereits vor Jahren verschärft. Weil Nichtraucher vor den Sälen regelmäßig eingenebelt wurden, mussten die Raucher in das Treppenhaus ausweichen. »Besonders bei Strafsachen stehen manche ganz schön unter Druck«, weiß Amtsgerichtsdirektor Edmund Rammert aus seiner langjährigen Erfahrung.

Artikel vom 12.12.2006