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Mit Bierflasche
zugeschlagen

Ein Jahr Haft für 22-jährigen Täter

Versmold (mapu). Gleich zweimal innerhalb einer Woche griff Sergej U. (Name geändert) auf dem Gelände einer Versmolder Discothek einen anderen Menschen an. Weil der 22-jährige Versmolder dabei in einem Fall eine Bierflasche als Waffe einsetzte, verurteilte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld am Freitag den Deutschrussen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung.

Am 28. Mai diesen Jahres wollte der Angeklagte nach einer Party bei Freunden und beträchtlichem Alkoholgenuss eigentlich zu Fuß nach Hause gehen. Stattdessen zog es ihn in die Discothek, wo er die Freundin eines 27-jährigen Versmolders »antanzte«. Der habe dem Angeklagten deutliche Blicke zugeworfen und ihn eindringlich aufgefordert, sich zu entfernen. »Doch stattdessen kam er auf mich zu und schlug mir mit der Faust mitten ins Gesicht«, sagte das Opfer vor Gericht aus.
Nachdem der Täter zunächst von den Türstehern des Lokals verwiesen wurde, später jedoch zurückkehrte, blieb es zwei Stunden lang friedlich. »Erst als wir gegen 4.45 Uhr hinausgehen wollten, kam er wieder an und schlug mir mit einer Bierflasche auf die Stirn, woraufhin ich ohnmächtig wurde«, erklärte der 27-Jährige. Er habe Glück gehabt, keine bleibenden Schnittwunden erlitten zu haben. Der Beschuldigte gestand die schwerwiegende Tat und fügte nur hinzu: »Ich weiß auch nicht, was ich mir dabei gedacht habe.«
Gerade einmal sechs Tage danach, am 3. Juni, schlug der gebürtige Kasache erneut zu. Wieder gab er an, sich bei Freunden mit Wodka betrunken zu haben - »mehr als beim ersten Mal«. Anschließend ging er nach Hause, entdeckte vor der Discothek jedoch den Bruder eines Bekannten, den er begrüßen wollte. »Ich musste aber etwas mit meiner Freundin unter vier Augen klären«, hatte der 18-jährige Versmolder den Angeklagten gebeten, weiter zu gehen. »Doch er meinte nur: Wisst ihr nicht, wer ich bin, dass ihr mich wegschickt?« Dem entgegnete der 18-Jährige auf Russisch mit einer Beleidigung, woraufhin ihm der Angeklagte ins Gesicht schlug und dem zu Boden gegangenen Geschädigten weitere Faustschläge versetzte. »Besonders schlimm war, dass er mir dann noch mit dem Fuß auf die Brust und ins Gesicht trat«, sagte das Opfer, das einen Nasenbeinbruch erlitt.
Weil nach der ersten Tat beim Angeklagten 1,87 Promille im Blut gemessen wurden und dieser angab, vor dem zweiten Übergriff »wesentlich mehr« getrunken zu haben, ging Richter Pöld von einem das Urteil mildernden »Vollrausch« aus. Die einjährige Freiheitsstrafe setzte er zur Bewährung aus, da der 22-Jährige nicht einschlägig vorbestraft ist, sondern bislang »nur« durch Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war.
Zu den Bewährungsauflagen zählt zudem die Pflicht, den beiden als Nebenkläger aufgetretenen Geschädigten ein Schmerzensgeld zu zahlen. In einem zivilgerichtlichen Vergleich einigten sich die Parteien auf jeweils 1000 Euro, die der Arbeitslosengeld-II-Empfänger abbezahlen muss.

Artikel vom 09.12.2006