Bielefeld (WB). Vom 1. Januar an dürfen Finanzämter für die Erteilung rechtsverbindlicher Auskünfte Gebühren verlangen. Auskunftssuchende werden deutlich stärker zur Kasse gebeten als bislang bekannt. Bei einem so genannten Gegenstandswert der Anfrage von 10 000 Euro werden 196 Euro fällig, bei 500 000 Euro kostet die Auskunft 2956 Euro. Themen der Zeit: Hintergrund