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Onkel stieg
mit ins Bett


Gütersloh (oe). Die Staatsanwaltschaft beantragte 14 Monate Haft auf Bewährung, das Gütersloher Amtsgericht verhängte gestern sogar 15 Monate. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56 Jahre alte Angeklagte aus Gütersloh seine zehn Jahre junge Nichte in mindestens 13 Fällen sexuell belästigt hatte.
Es passierte immer, wenn die Eltern nicht da waren. Dann stand der Onkel plötzlich hinter dem Mädchen, wenn es am Computer saß. Oder er stieg zu ihr ins Bett. Oder er berührte sie während gemeinsamer Autofahrten an den Brüsten oder im Schambereich. Die junge Frau schilderte als Nebenklägerin, was ihr vor Jahren zugestoßen war. Der Angeklagte schwieg und ließ über seinen Anwalt erklären, dass er zu Unrecht beschuldigt werde. Er sei nur äußerst selten mit seiner Nichte allein gewesen, die Manipulationen hätten frühzeitig auffallen müssen. Nach Anhörung vieler weiterer Zeugen schloss das Gericht jedoch aus, dass die Missbrauchs-Schilderungen erfunden worden waren. Auch die Angaben der Nebenklägerin seien in sich schlüssig und ohne Widersprüche gewesen. Eine schwere Alkoholkrankheit und ein bislang sauberes Strafregister berücksichtigte das Gericht beim Strafmaß.

Artikel vom 07.12.2006