München (dpa). Das Bundespatentgericht in München hat den Schutz menschlicher Embryonen gestärkt. Der 3. Senat des Gerichts erklärte gestern ein deutsches Patent von 1999 zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen teilweise für nichtig. Das Patent wurde aufgehoben, soweit es auch menschliche Embryonen umfasste. Az.: C 12N 5/006