06.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zwei Stimmen auch in NRW

Bürgermeister sechs Jahre im Amt - Pieper-von Heiden: »Hartes Ringen«

Düsseldorf (dpa/rb). In NRW soll zur Landtagswahl 2010 ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt werden. Bürgermeister und Landräte werden 2009 auf sechs Jahre gewählt.

Darauf haben sich CDU und FDP gestern geeinigt. »Ein hartes Ringen, bei dem die FDP ihre Vorstellungen gut durchsetzen konnte,« sagte Ingrid Pieper-von Heiden. Die einzige Landtagsabgeordnete der FDP aus Ostwestfalen-Lippe zeigte sich hoch zufrieden mit der neuen Gemeindeordnung: »Ein hartes Ringen«. In Düsseldorf war in den vergangenen Wochen die erste große Koalitionskrise befürchtet worden.
Schon in Kürze entfällt das Recht der Kommunen zur Gründung eigener Gesellschaften. Danach sollen nur noch solche Eigenbetriebe Bestandsschutz genießen, für deren Existenz »dringende Zwecke« vorliegen oder deren Aufgabe »nicht durch Private erfüllbar sind«.
Diese Formulierungen lassen vermuten, dass andere Eigenbetriebe aufgegeben werden müssen. Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert dies als bewusste Schwächung der Kommunen durch Schwarz-Gelb.
Bislang hatten die Bürger bei Landtagswahlen nur eine Stimme. Mit ihr wurde sowohl der Abgeordnete des Wahlkreises als auch das Stimmenverhältnis der Parteien im Landtag bestimmt.
Die Spitzenbeamten werden bei den nächsten Kommunalwahlen 2009 auf sechs Jahre, die Räte, wie bisher, für fünf Jahre gewählt. Stichwahlen werden abgeschafft. Das kündigten auch die beiden Landtagsfraktionschefs, Helmut Stahl (CDU) und Gerhard Papke (FDP), an.
Das Reformpaket soll zu Beginn des kommenden Jahres in den Landtag eingebracht und im Sommer verabschiedet werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW bezeichnete den Kompromiss als akzeptabel. »Die Hängepartie hat damit ein Ende«, meinte Geschäftsführer Bernd Schneider.
Kumulieren und Panaschieren dürfen die Wähler in NRW weiterhin nicht. Auch dies hatten die beiden Regierungsfraktionen gemäß ihrem Koalitionsvertrag geprüft. Beim Kumulieren könnte der Wähler mehrere Stimmen für einen Kandidaten anhäufen, beim Panaschieren könnte er seine Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen.
Mit ihrer Wahlrechtsreform will die schwarz-gelbe Koalition außerdem eine »flexible Sperrklausel« einführen. Damit soll verhindert werden, dass sehr kleine Initiativen zu Sitz und Stimme in den Räten kommen und dadurch die Arbeitsfähigkeit der Gremien einschränken, so die Sicht der Etablierten.
In kleinen Gemeinden soll die Hürde höher gelegt werden als in großen. Bei den kleinsten Gemeinden wären dann 3,5 Prozent der Stimmen nötig, um in den Rat zu kommen. Die frühere Fünf-Prozent-Klausel war mit der Kommunalwahlreform 1999 abgeschafft worden. Darüber hinaus solle ein Zusatzmandat eingeführt werden, um bei Abstimmungen ein Patt zu verhindern.
Mit dem Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das sich im Bund wie in vielen anderen Bundesländern bewährt habe, werde den Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihrem politischen Willen gezielter Ausdruck zu verleihen, sagte Papke - »beispielsweise mit der ersten Stimme CDU und mit der zweiten FDP zu wählen.«
Im Düsseldorfer Landtag werde normativ - ohne Ausgleichs- und Überhangmandate - von der Verteilung von 181 Sitzen ausgegangen, erläuterte Stahl. Davon werden 128 Sitze direkt vergeben. Die zweite Stimme der Wähler soll künftig die Verteilung der 53 übrig bleibenden Sitze bestimmen. Derzeit sitzen 187 Abgeordnete im Landtag.
Die Grünen begrüßten die Einführung der Zweitstimme, von der sich vor allem die kleinen Parteien Zugewinne erhoffen. Der Verzicht auf das Kumulieren und Panaschieren sei aber eine Absage an das Wahlversprechen zur direkten Demokratie, kritisierte Grünen- Fraktionschefin Sylvia Löhrmann.
Seite 4: Kommentar

Artikel vom 06.12.2006