Karlsruhe (dpa). Wer beim Autofahren mit einem Taschencomputer hantiert, muss - genau wie beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Bußgeld rechnen. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt das auch dann, wenn der Fahrer mit dem Multifunktionsgerät gar nicht telefoniert, sondern nur den Datenspeicher abruft. Ein 42-jähriger Mann, der während der Fahrt sein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei erwischt worden war, muss nun voraussichtlich 40 Euro Bußgeld zahlen.