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Anzeige wegen
Rechtsbeugung

Nach Mannesmann-Verfahren

Düsseldorf (dpa). Das eingestellte Mannesmann-Verfahren beschäftigt weiterhin die Justiz. Nachdem das spektakulärste deutsche Wirtschaftsstrafverfahren um millionenschwere Manager-Prämien bei der Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone am Mittwoch eingestellt worden war, erstattete eine Hamburger Kanzlei laut »Welt am Sonntag« Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Die Anzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung richte sich gegen Richter des Landgerichts Düsseldorf, gegen die Ankläger sowie gegen die damaligen sechs Angeklagten, unter denen sich auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann befunden hatte. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf sagte, sei die Anzeige noch nicht eingegangen. Sollte sie eingehen, werde sie an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, um jeden Anschein von Parteilichkeit auszublenden, sagte der Sprecher.
Aus Sicht eines Vertreters der Anwaltskanzlei haben es die Beteiligten pflichtwidrig unterlassen, ein rechtsstaatlich vorgegebenes Strafverfahren durchzuführen. Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, »Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen«. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass man sich in Deutschland durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könne.
Der Prozess gegen Ackermann, den Ex-Mannesmann-Lenker Klaus Esser und vier weitere Angeklagte war gegen Geldauflage von 5,8 Millionen Euro eingestellt worden. Zuvor mussten sich die Angeklagten wegen schwerer Untreue oder Beihilfe dazu verantworten, weil sie bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone an der Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionen beteiligt gewesen waren. Der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht, Stefan Drees, und Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg hatten dem Vorwurf widersprochen, die Angeklagten hätten sich freigekauft. Leitartikel

Artikel vom 04.12.2006