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Rauchverbot
in Restaurant
und Schule

Zigarettenverkauf erst an 18-Jährige

Berlin/Bielefeld (dpa/WB). Das Rauchen in Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll künftig weitgehend verboten sein. Ausnahmen gelten nur noch für abgetrennte Räume. Darauf haben sich Politiker von SPD und Union geeinigt.
Bald der Regelfall: Rauchverbot in Gaststätten.Foto: dpa

Die Koalitions-Arbeitsgruppe schlägt ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Kinos, Sportstätten, Kindergärten, Theatern sowie in Bus und Bahn vor. Geraucht werden dürfte demnach nur in Räumen, die durch Türen vom Nichtraucherbereich getrennt sein müssen. In Schulen sollen selbst solche Raucherräume verboten sein. Vom geplanten Rauchverbot ausgenommen sind Bars, Nachtclubs, Kneipen und Bierzelte.
Wer in den Verbotszonen raucht, dem sollen nach Informationen mehrerer Zeitungen Geldbußen in Höhe von 20 bis 200 Euro drohen. Wirte, die rechtswidriges Rauchen in ihren Gaststätten dulden, sollen mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro belegt werden.
Zudem will die große Koalition den Jugendschutz verschärfen. Zigaretten sollen künftig erst an 18-Jährige verkauft werden dürfen. Bislang liegt das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren bei 16 Jahren. Angestrebt wird eine Verabschiedung des Gesetzes bis Mitte nächsten Jahres.
Der ostwestfälische Hotel- und Gaststättenverband begrüßte grundsätzlich den Kompromiss, forderte aber eine klare Festlegung, welche Gaststätten vom Rauchverbot ausgenommen sein sollen. »Diese Ausnahme sollte nach unserer Überzeugung für Gaststätten gelten, die weniger als 40 Prozent ihres Umsatzes mit Speisen erzielen«, sagte OWL-Verbandsgeschäftsführer Thomas Keitel dieser Zeitung. Bei dieser Festlegung würde knapp jede zweite der 5300 Gaststätten in Ostwestfalen-Lippe als »Kneipe« gelten und somit vom Rauchverbot ausgenommen sein.
Als »generell guten Kompromiss« bezeichnete auch OWL-Verbandspräsident Uwe Plöger die geplante Regelung, warb aber zugleich weiter für freiwilligen Nichtraucherschutz. Plöger selbst hat sein Paderborner Restaurant »Zu den Fischteichen« bereits zur Nichtraucherzone erklärt und dadurch Umsatzeinbußen von 15 bis 20 Prozent in Kauf nehmen müssen. »Aber der Gast soll sich ja wohlfühlen«, sagte Plöger.
Kritik an dem Kompromiss übte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Die Unterscheidung in raucherfreundliche »Kneipen« und rauchfreie »Gaststätten« sei auch mit Blick auf den Arbeitsschutz der Beschäftigten widersinnig. Politiker des Bundestags-Sportausschusses sprachen sich für ein Rauchverbot in Sportstadien aus - auch für solche, die unter freiem Himmel liegen.Seite 4: Kommentar

Artikel vom 02.12.2006