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Kindergeld
für Studis


Wichtig für Studenten: Vom 1. Januar 2007 an gibt es Kindergeld während der Ausbildung nur noch bis zum 25. Lebensjahr. Auch künftig dürfen beim BAföG und beim Kindergeld bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Verdient ein Student durchschnittlich mehr als 350 Euro im Monat, wird das BAföG gekürzt. Die Grenze für das Kindergeld liegt bei einem Nettoverdienst von 7680 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Einkommensgrenze sind Eltern gerade noch kindergeldberechtigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2005 bekannt gegeben, dass die Sozialabgaben von den Einkünften volljähriger Kinder abziehbar sind. Dadurch rutschen viele Studenten noch unter die 7680-Euro-Grenze und die Eltern haben Anspruch auf das Kindergeld. Es ist deshalb wichtig, dass Eltern nach einer ungerechtfertigten Aberkennung des Kindergeldes binnen eines Monats Einspruch einlegen (Urteil des Bundesfinanzhofs; Aktenzeichen: III R 13/06).

Artikel vom 05.12.2006