30.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

BGH hebt Urteil auf

Mann (51) soll Kind missbraucht haben


Gütersloh (WB/mdel). Ein 51-jähriger Gütersloher muss sich am Freitag, 1. Dezember, vor dem Landgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, die zwölfjährige Tochter seiner Freundin sexuell missbraucht zu haben.
Von der dritten großen Strafkammer war der 51-Jährige im Februar bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen formaler Fehler auf. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei nicht hinreichend festgestellt worden. Es müsse eine neue Strafe festgesetzt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung erneut geprüft werden.
Die Tat soll sich im Oktober 2004 abgespielt haben. Unter dem Einsatz von Gewalt und Todesdrohungen soll der einschlägig vorbestrafte Angeklagte das Mädchen sexuell missbraucht haben. Er soll gedroht haben, alle ihr nahe stehenden Menschen zu töten, falls sie anderen etwas von dem Vorfall erzähle.

Artikel vom 30.11.2006