17. Februar 2003: Nach zweijährigen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Beschuldigte. Im Zentrum der Anklage steht Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. 21. Januar 2004: Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt die Hauptverhandlung. Ackermann erregt Unmut mit einer Siegeszeichen-Geste. 22. Juli 2004: Nach 37 Verhandlungstagen werden alle Beschuldigten freigesprochen. Die Zahlungen seien zwar eine Pflichtverletzung, jedoch keine Untreue im strafrechtlichen Sinne gewesen. 21. Dezember 2005: Der Bundesgerichtshof hebt auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Freisprüche auf. 26. Oktober 2006: Auftakt der dritten Prozessrunde. Das Landgerichts Düsseldorf geht von einer Verhandlungsdauer bis Ende Februar 2007 aus. 2. November 2006: Ackermann und Esser verteidigen die Prämienzahlungen als angemessen und unbedenklich. Esser erklärt, er habe seine Prämie nie verlangt. 16. November 2006: Ein früherer Jurist von Mannesmann widerspricht der Verteidiger-These, wonach die Prämien von Nutzen für Mannesmann gewesen seien. Der Aktienrechtler Professor Gerd Krieger »fand das damals o.k.«. 24. November 2006: Die Angeklagten erklären sich mit Geldauflagen einverstanden, wenn das Verfahren eingestellt wird. 29. November 2006: Das Landgericht stellt das Verfahren gegen die sechs Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro ein.