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Ohne Rußfilter:
Steuerzuschlag


Berlin (dpa). Besitzer von Diesel-Fahrzeugen ohne Partikelfilter müssen vom 1. April 2007 an einen Aufschlag zahlen. Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf über die steuerliche Förderung nachgerüsteter Diesel-Autos, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden soll. Sie umfasst eine Steuerentlastung von 330 Euro für den nachträglichen Filtereinbau bis Ende 2009.

Artikel vom 01.12.2006