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625 Euro Strafe nach Nichtzahlung


Versmold/Halle (mapu). Ein 31-jähriger Versmolder wurde gestern vom Amtsgericht Halle wegen Körperverletzung zu 625 Euro Geldstrafe verurteilt. Bereits im August hatte er in dem selben Fall vor Gericht gestanden. Das Verfahren wurde damals gegen eine Geldbuße von 400 Euro eingestellt. Da der Beschuldigte diese Summe jedoch aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nicht aufbringen konnte, musste er sich erneut vor Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld verantworten. Ursprünglich hatte der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum gestanden, weil der Angeklagte am 1. November 2005 mit zwei weiteren Männern auf ein Opfer eingetreten haben soll.
Dies konnte ihm jedoch bereits bei der ersten Verhandlung nicht nachgewiesen werden, weil die Zeugenaussagen nicht zur Klärung beitrugen und auch der Geschädigte nicht erschienen war. Kurioserweise blieb das Opfer gestern erneut dem Gericht fern. Der Angeklagte gestand jedoch einen einfachen Faustschlag und wurde daher wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Weitere Zeugen wurden nicht angehört.
Diesmal fiel die Summe um 225 Euro höher aus, weil der Versmolder inzwischen Arbeit gefunden hat und erheblich mehr verdient. Weil die Geldbuße zudem in eine Geldstrafe umgewandelt wurde, droht ihm eine Freiheitsstrafe, sollte er die Schuld erneut nicht begleichen.

Artikel vom 30.11.2006