28.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Haftstrafe für
Fahrerflucht

Wiederholungstäter

Borgholzhausen/Halle (SKü). Wegen FahrensFahrens ohne Führerschein sowie Unfallflucht hat ein 34-jähriger Borgholzhausener jetzt erstmals eine Haftstrafe aufgebrummt bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Weil der Angeklagte, ein 34-jähriger Mann mit italienischen Wurzeln, derzeit bei Verwandten auf Mallorca lebt, wurde in seiner Abwesenheit ein Strafbefehl erlassen. Der Mann war im Juli auf der Borgholzhausener Straße in Richtung Werther unterwegs, als er in Höhe der Tankstelle Garlich einen Lastwagen überholte und dabei ein auf der Gegenfahrbahn stehendes Fahrzeug beschädigte, das im Begriff war, auf das Tankstellengelände abzubiegen. Der 34-Jährige flüchtete, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zudem hatte er keinen Führerschein, und auch die italienische Fahrerlaubnis war nicht gültig.
Der Mann hat bereits sechs Einträge im Strafregister, darunter drei Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie fahrlässige Trunkenkeit. Weil die letzte Verurteilung zu 120 Tagessätzen (drei Monatslöhne) nicht die gewünschte Wirkung hinterließ, waren jetzt sechs Monate Haft auf Bewährung, 500 Euro Geldstrafe beziehungsweise 50 Sozialstunden sowie zwei weitere Jahre Führerscheinsperre fällig.

Artikel vom 28.11.2006