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Bewährung für Vater

Vergewaltigungsprozess gegen 34-Jährigen


Werther/Bielefeld (dh). Das Landgericht Bielefeld hat gestern den 34-jährigen Familienvater aus Werther, der seine Frau am 21. und 22. April dieses Jahres vergewaltigt haben soll (wir berichteten mehrfach), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, die Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Nachdem das Gericht gestern noch einmal die Hosen des Angeklagten in Augenschein genommen hatte (aus einer Tasche am Bein soll der 34-Jährige ein Messer gezückt und seine Lebensgefährtin bedroht haben), wurden die Beweisanträge des Verteidigers des Beschuldigten, weitere Männerbekanntschaften des Opfers zu hören, abgewiesen. Der Vorwurf, sie mit dem Messer bedroht zu haben, wurde fallen gelassen.
In ihrem Plädoyer sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten aus, dieser Forderung schloss sich die Anwältin der Nebenklägerin an. Der Verteidiger forderte Freispruch.
Das Urteil begründete die Richterin mit der Tatsache, dass das Opfer dem ehemaligen Lebensgefährten bereits vergeben hat und dass Kinder im Spiel sind. Dem Angeklagten wurde nahe gelegt, sich eine Arbeit zu suchen und sich seiner ehemaligen Freundin nicht mehr zu nähern.

Artikel vom 28.11.2006