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»Mietnomade«
muss ins Gefängnis

Keine Bewährung für 31-Jährigen

Versmold/Halle (mel). »Mietnomadentum entwickelt sich zu einem Trend, den ich hochgradig asozial finde«, forderte der Staatsanwalt eine spürbare Strafe. Weil ein 31-jähriger Familienvater unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Wohnung in Versmold anmietete, monatelang aber keine Miete zahlte, muss er nun für sieben Monate ins Gefängnis.

»Sie haben die Zahlungsfähigkeit nur vorgespiegelt«, machte auch Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld dem Angeklagten klar, dass er seine Vermieter eindeutig getäuscht hatte. Während eines Vorgesprächs hatte der 31-Jährige zwar von 12 000 Euro Schulden gesprochen, in Wirklichkeit sind es jedoch an die 40 000 Euro, die sich bei der jungen Familie mit drei Kindern angehäuft haben. »Das hätten Sie angeben müssen.«
Weil das Vermieter-Ehepaar bereits beim ersten Gespräch misstrauisch gewesen war, hatte es beim vorherigen Vermieter Erkundigungen eingeholt. »Aber da war die Miete immer pünktlich gezahlt worden«, berichtete die Vermieterin auf dem Zeugenstuhl. Außerdem hatte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch Arbeit, konnte zumindest für die laufenden Kosten aufkommen.
Vor Gericht versuchte der 31-Jährige zu erklären, warum er die Miete nicht gezahlt habe. »Die Wohnung war nicht trocken, unsere Möbel sind verschimmelt und während einer Trocknungsphase konnten wir nur die Hälfte der Fläche nutzen.« Allerdings war nicht nur die Miete nach der ersten Zahlung ausgeblieben, auch die Nebenkosten und die vereinbarten Kautions-Raten blieben aus. »Das ist aber doch auch Betrug, uns eine feuchte Wohnung als einwandfrei zu vermieten«, beschwerte sich der Mann, der inzwischen mit seiner Familie in Halle lebt.
Bereits mehrfach hat der 31-Jährige wegen Betruges vor Gericht gestanden, zuletzt im April diesen Jahres - und hatte auch eine Bewährungsstrafe bekommen. Weil er aber danach weder in regelmäßigen Kontakt mit dem Bewährungshelfer getreten war noch eine Geldstrafe aus einem vorherigen Verfahren bezahlt hat, sahen Richter und Staatsanwalt keine Chance mehr für eine Bewährungsstrafe. »Bitte geben Sie mir noch eine Chance«, bat der Angeklagte Richter Pöld verzweifelt. Doch das Urteil war bereits gesprochen: Sieben Monate muss der Mann ins Gefängnis.

Artikel vom 28.11.2006