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Rauchverbote

Rauchverbote sollen dem Schutz von Nichtrauchern und besonders Kindern vor den Gesundheitsrisiken des Einatmens von Tabakrauch aus der Raumluft dienen. Gesundheitsschäden durch Passivrauchen gelten mittlerweile als nachgewiesen. Die Zahl der Toten, die auf Passivrauchen zurückgehen, wird in Deutschland auf jährlich mehr als 3 000 geschätzt.
In anderen europäischen Ländern gelten bereits Rauchverbote. In Irland ist das Rauchen in Pubs, Restaurants und bei der Arbeit seit April 2004 erboten, in Norwegen seit Juni desselben Jahres. Italien hat Anfang 2005 ein umfassendes Rauchverbot mit empfindlichen Strafen eingeführt. Seit 2006 gibt es auch in Spanien und Tschechien Rauchverbote. Die Briten kündigen für 2007 ein gesetzliches Rauchverbot an. Andere Länder wie Frankreich (1992) und Belgien haben schon länger gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten, die aber nicht aktiv durchgesetzt werden.
In Deutschland gibt es heute noch kein gesetzliches Rauchverbot, lediglich ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung/»Nichtraucherschutz«).

Artikel vom 25.11.2006