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Vor Prügelei noch
richtig zugelangt

Richter verurteilt 24-jährigen Piumer

Borgholzhausen/Halle (ak). Der Piumer Weihnachtsmarkt war im vergangenen Jahr von mehreren Prügeleien überschattet. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde gestern ein 24-jähriger Borgholzhausener vor dem Haller Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.

Am 2. Dezember 2005 war Marcel G. (alle Namen von der Redaktion geändert) mit Freunden auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs. Gegen 21 Uhr geriet er in Streit mit dem 20-jährigen Peter K., den er flüchtig kannte. Dieser habe ihn beleidigt, an den Wortlaut konnte er sich gestern nicht mehr erinnern. Das Opfer sagte gestern, vor Gericht aus, Marcel G. habe ihn böse angeschaut. Daraufhin sei er zu ihm gegangen, um ihn mit den Worten »Hast du ein Problem mit mir? Sollen wir das unter vier Augen klären?« zur Rede zu stellen. Daraufhin habe Marcel G. geantwortet, dass es nichts zu klären gebe und ohne Vorwarnung zugeschlagen. Peter K. wurde im Gesicht getroffen und trug eine Schwellung oberhalb des linken Auges davon. Die Frage nach dem Gespräch unter vier Augen sei der »klassische Auftakt zu einer Schlägerei. Das kenne ich aus zig Akten. So eskaliert schnell alles. Eine solche Frage ist blöd, verrückt, nicht richtig«, bemerkte der Rechtsanwalt von Marcel G. vor Gericht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sowohl Täter als auch Opfer zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen seien.
Ein Kumpel des Opfers, ein 21-jähriger Piumer, der gestern ebenfalls als Zeuge vor Gericht aussagte, behauptete, dass Marcel G. auf Peter K. zugegangen sei und sofort geschlagen hätte. Auch dieser Zeuge war zur Tatzeit betrunken.
Die Staatsanwaltschaft forderte gestern eine Geldbuße von 900 Euro - auch vor dem Hintergrund, dass Marcel G. wegen ähnlicher Delikte schon mehrfach auffällig geworden war. Zwei bisher eingeleitete Verfahren gegen Marcel G. waren jedoch eingestellt worden. Richter Peeter-Wilhelm Pöld verurteilte Marcel G. letztlich zu 750 Euro, da er ein Geständnis abgelegt hatte. Der Alkohol sei jedoch kein strafmildernder Faktor. »Sie hätten wissen müssen, dass Alkohol die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt«, sagte Pöld. Der Richter berücksichtigte auch die Tatsache, dass Marcel G. im Anschluss an diese körperliche Auseinandersetzung selbst zum Opfer geworden war: Ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger polizeibekannter Jugendlicher hatte ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Marcel G. erlitt zwei Platzwunden am Kopf und war kurzzeitig bewusstlos.
Dieser polizeibekannte Jugendliche war im August dieses Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Halle zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung, 400 Euro Geldbuße und 150 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden (Bericht vom 11. August).

Artikel vom 23.11.2006