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Briefeschreiber muss zahlen

53-Jähriger aus Pium zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt

Borgholzhausen/Halle (ak). Wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in sieben Fällen ist ein 53-jähriger Mann aus Borgholzhausen gestern vor dem Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Über einen Zeitraum von acht Monaten hatte er eine Frau mit mehreren anzüglichen Briefen belästigt.

Die Briefe mit sexuellem Inhalt, um die es in der gestrigen Verhandlung ging, hatte Armin D. (alle Namen von der Redaktion geändert) im Dezember 2005 und Anfang Juli dieses Jahres geschrieben. Am 2. Juli hatte er sich Zutritt zum Mehrfamilienhaus, in dem seine »Angebetete« lebt, verschafft. Dort hatte er ihr einen Brief und Pralinen vor die Tür gelegt. Einen Tag später suchte er das Haus wieder auf und warf ihr einen Brief in den Postkasten.
Bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres war ein Urteil vor dem Amtsgericht Bielefeld gegen ihn ergangen, da er Angela M. zuvor schon mehrfach mit Briefen belästigt hatte. Seither war ihm der schriftliche zu seiner Auserwählten untersagt. Doch er hielt sich nicht an das Urteil, schon einen Tag später fand Angela M. wieder einen Brief von ihm vor. »Es gibt Dinge, die können es einem wert sein, sich einem Urteil zu widersetzen. Und Briefe kann man schließlich in den Mülleimer werfen«, erklärte Armin D. gestern vor Gericht. Er sagte, dass er Angela M. seit 25 Jahren kenne und sie unter Depressionen neige. Mit seinen Briefen wollte er ihr helfen und etwas dagegen tun, dass sich abwerte.
Strafmildernd wirkte sich auf das Urteil aus, dass er ein Geständnis abgelegt hatte. Hinzu komme die »eigene psychische Belastung«, wie Richter Peeter- Wilhelm Pöld mitteilte. Strafverschärfend jedoch wirkte die Tatsache, dass er sich nicht an die Anordnung des Bielefelder Amtsgerichtes gehalten hatte und weiterhin anzügliche Briefe verschickte. Damit habe er in sieben Fällen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen.
Der 53-Jährige stand gestern noch wegen eines zweiten Verfahrens vor Gericht. In einem Brief an die Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 1. November 2005 hatte er seine Ex-Frau, eine Ärztin, der Schizophrenie bezichtigt. Die Auffassung, dass bei seiner Ex-Frau eine psychische Erkrankung vorliegt, vertrat er auch gestern vor Gericht. Das Verfahren wurde jedoch vorläufig eingestellt.

Artikel vom 23.11.2006