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Das sagt die Ausländerbehörde


Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, wonach der Familie Asani ein Aufenthaltsrecht zugebilligt wird, hatte der Kreis zunächst Revision beantragt. Diese Revision, die man zur Klärung grundsätzlicher Fragen angestrengt habe, wolle man nun ruhen lassen, kündigte Fachbereichsleiter Hans-Dieter Malsbender, Vorgesetzter der Ausländerbehörde, gestern auf Anfrage des WB an. Denn die jüngsten Beschlüsse der Innenminister zum Bleiberecht von Flüchtlingen hätten eine völlig neue Rechtslage geschaffen. Man warte noch auf die Erlasse. Die Hürden für ein Bleiberecht blieben aber relativ hoch. Die Flüchtlinge müssten Einkommen durch Arbeit erwirtschaften und dürften den Sozialkassen nicht zur Last fallen.

Artikel vom 22.11.2006