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Drei Fragen an . . .

Bernhard Altehülshorst, Kreistagsmitglied

Gütersloh (WB). Der Rietberger Kreistagsabgeordnete Bernhard Altehülshorst (CDU) hat den Landrat verklagt, weil der Erklärungen über die Nebentätigkeiten und -verdienste der Abgeordneten verlangt. Die Klage richtet sich nicht gegen Sven-Georg Adenauer, sondern gegen das nach Ansicht von Altehülshorst handwerklich missratene Korruptions-Bekämpfungsgesetz, erklärt er im Gespräch mit WESTFALEN-BLATT--Redakteur Stephan Rechlin.


Seit gestern liegen die Nebentätigkeiten der Gütersloher Ratsmitglieder offen. Eine Überraschung ist nicht darunter. Was ärgert Sie so an der Veröffentlichungspflicht?
Bernhard Altehülshorst: Die Scheinheiligkeit. Die Abgeordneten müssen nur angeben, was sie angeben wollen. Wer etwas verschweigt, etwa die Teilnahme an Aktionärsversammlungen oder die Beteiligung an verschiedenen Unternehmen, muss mit keinen Sanktionen rechnen. Die Liste der Nebentätigkeiten schafft also keine Transparenz, sondern gaukelt sie nur vor.

Würden Sie Ihre Aktienbeteiligungen erwähnen?
Altehülshorst: Natürlich nicht. Und auch keine Firmenbeteiligungen. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption wurde nach dem Kölner Müllskandal verabschiedet. Danach gerieten sämtliche Kommunalpolitiker im Land unter einen Generalverdacht. Dagegen wehre ich mich. Man kann ehrenamtliche Ratsmitglieder nicht nach denselben Maßstäben messen wie hauptberufliche Landes- und Bundespolitiker. Demnächst sollen auch sachkundige Bürger ihre Nebentätigkeiten offen legen. Die tatsächlichen Begleiterscheinungen der Korruption trifft man damit sowieso nicht.

Wie sehen die aus?
Altehülshorst: Das sind Einladungen zu Reisen, kleine und größere Geschenke und Gefälligkeiten. Schauen Sie sich den VW-Skandal doch an. Denken Sie, die Machenschaften wären verhindert worden, wenn Personalchef Hartz und Betriebsratschef Volkert ihre Nebentätigkeiten offen gelegt hätten?

Artikel vom 23.11.2006