Hagen (dpa). Zwei Jahre nach dem Tod eines Mädchens (4) bei einer Mandel-OP hat das Amtsgericht Hagen den Arzt (51) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Mediziner aus Iserlohn muss 14 000 Euro Strafe zahlen. Er hatte das OP-Werkzeug falsch geführt und eine Arterie verletzt. Der Arzt gab den Fehler zu und drückte sein Bedauern aus.