Berlin (dpa). Die Bundesregierung hat sich auf Fachebene auf eine Grundgesetzänderung für einen begrenzten Einsatz der Bundeswehr im Innern verständigt. Das erklärte Innenminister Wolfgang Schäuble. Ins Grundgesetz soll der Passus eingefügt werden, dass bei einem drohenden »Unglücksfall« aus der Luft oder von See die Bundeswehr »mit militärischen Mitteln« die Polizei unterstützen kann. Justizministerin Brigitte Zypries betonte, die politische Ebene sei mit den von Beamten erarbeiteten Formulierungen noch nicht befasst gewesen.