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Im Drogensumpf
herumgestochert

Türke akzeptiert Bewährungsstrafe

Borgholzhausen/Bielefeld (uko). Nur haarscharf ist der Borgholzhausener Mustafa S. am Gefängnis vorbeigeschrammt. Ein Schöffengericht des Bielefelder Amtsgerichts verurteilte den 30-jährigen Türken am Dienstag wegen Rauschgifthandels zu 21 Monaten Bewährungsstrafe.

Der Familienvater verlegte sich gestern zunächst auf stundenlanges »Mauern«, stritt alle Vorwürfe rundum ab. Erst der massive Einsatz von Verteidiger Peter Wüller sorgte für einen Sinneswandel. Der zweifache Familienvater gab danach diese Taten zu: Anfang September 2005, so die Anklage von Staatsanwalt Martin Temmen, hatte Mustafa S. den Bielefelder Türken A. kennengelernt. Beide verabredeten ein Geschäft, bei dem 500 Gramm Marihuana den Besitzer wechseln sollte. Zu dem Deal kam es tatsächlich, das Rauschgift wurde für 1 900 Euro an einen weiteren Türken geliefert.
Ein weiterer Drogenhandel wurde nach Überzeugung des Schöffengerichts dann eine Woche später wiederum in Borgholzhausen abgewickelt. Bei dieser Übergabe war Mustafa S. zwar nicht anwesend, das Gericht wertete die Tat dennoch als »Handel mit Rauschgift in nicht geringer Menge«.
Das Geständnis des Türken A. hatte die Drogenfahnder maßgeblich auf die Spur des Borgholzhauseners geführt. Demnach sollte Mustafa S. auch in die Drogengeschäfte verwickelt sein, die sich in einem türkischen Vereinshaus am Hengbergweg abspielten. Dafür war der Betreiber, der Türke Ricayi C. (33) im März zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Nachweis gegen Mustafa S. konnte in diesem Fall gestern jedoch nicht geführt werden.
Aufmerksamer Beobachter des gestrigen Prozesses indes war Cünyet C., der damals im Verfahren seinen Bruder Ricayi reinwaschen wollte. Er ist mittlerweile wegen uneidlicher Falschaussage und wegen Drogendelikten zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vorsitzender Richter Hermann Schulze-Niehoff nannte die Angelegenheit in seiner Urteilsbegründung einen »türkisch-kurdischen Drogensumpf«, in dem man herumgestochert habe. Das Urteil gegen Mustafa S. könne nur ein »akzeptabler Kompromiss« sein. Mustafa A. wird übrigens der Bewährungshilfe unterstellt. Er wird außerdem 500 Sozialstunden als Bewährungsauflage ableisten. - Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Artikel vom 15.11.2006