Düsseldorf (dpa). Der geplante Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) in NRW kann nicht durch einen Volksentscheid gestoppt werden. Ein Volksbegehren, das einen Eingriff in den Landeshaushalt zum Ziel hat, ist rechtlich unzulässig. Solche Möglichkeiten seien geprüft und verworfen worden, erklärte die Initiative gegen den LEG-Verkauf.