15.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Moritz Diekmeyer (Fachanwalt)

Drei
Fragen an . . .


Wenn es im Verkehr einmal kracht, dann kann ein guter juristischer Rat wichtig werden. Moritz Diekmeyer ist seit kurzem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der 31-jährige Haller gibt im Gespräch mit WESTFALEN-BLATT-Redakteur Stefan Küppers Tipps für Bürger.


Wie sollte sich ein Bürger nach einem Verkehrsunfall verhalten, an dem er offenkundig selber keine Schuld hat?
Moritz Diekmeyer: Auch bei einer klaren Schuldlage, sollte man die Angelegenheit von einem Anwalt regeln lassen. Denn die Anwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei Personenschäden sollte man nie ohne Anwalt agieren. Auch zur Nutzungsausfallentschädigung ist ein guter Rat wichtig. Wer sich ohne guten Rat einen Mietwagen holt, kann finanziell leicht auf die Nase fallen. Die Rechtsprechung ist hier nämlich sehr versicherungsfreundlich geworden. Schließlich weiß ein Anwalt auch, wie und wieviel Schmerzensgeld gegebenenfalls zu erzielen ist. Da haben viele falsche Vorstellungen.

Brauche ich unbedingt eine Rechtschutzversicherung, um meine Interessen wahren zu können?
Moritz Diekmeyer: Ich empfehle Rechtschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung. Denn wenn ein Mandant sich bei Ordnungswidrigkeiten beispielsweise gegen Punkte in Flensburg wehrt und der Anwalt gewinnt, passiert es bei Selbstbeteiligung trotzdem, dass der Mandant unterm Strich draufzahlt. Ich versuche, in den allermeisten dieser Fälle eine außergerichtliche Einigung beispielsweise mit der Bußgeldstelle zu erreichen. Das hat sich als effektiver erwiesen.

Macht es denn überhaupt Sinn gegen amtliche Bußgeldbescheide vorzugehen?
Moritz Diekmeyer: Natürlich. Insbesondere, wenn Fahrverbote ausgesprochen sind, aber man auf ein Fahrzeug beruflich angewiesen ist. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist juristisch so wasserdicht, wie er auf den ersten Blick aussieht. Eventuelle Messfehler bei Radarerfassungen sind erst dann ersichtlich, wenn ein Anwalt, und zwar nur der, die komplette Bußgeldakte einsehen kann. Fahrverbote können oftmals gegen Verdoppelung der Geldbuße abgewendet werden. Und wenn Alkohol im Spiel war, sollte immer ein Anwalt besucht werden. Denn dann geht es darum, die Länge einer Fahrerlaubnisentziehung mit guten Argumenten zu minimieren.

Artikel vom 15.11.2006