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Verein und Anwalt machen Rückzieher

»Zur Linde« behält ihren Namen - Ortmeyer prüft rechtliche Schritte


Von Michael Delker
Gütersloh-Isselhorst (WB). Rolf Ortmeyer kann tief durchatmen: Seine mehr als 300 Jahre alte Gaststätte am Isselhorster Kirchplatz darf weiterhin den Namen »Zur Linde« tragen.
Ortmeyer erhielt erneut einen Brief des Erfurter Rechtsanwalts Gert-Joachim Geitner, der im Auftrag des Vereins »Gaststätten- und Hotellerieverband Zur Linde« für die Rechte an dem Namen »Zur Linde« Lizenzgebühren von 597,40 Euro und 81,43 Euro Anwaltskosten gefordert hatte (das WESTFALEN-BLATT berichtete gestern exklusiv). In dem knappen Schreiben teilt Geitner mit, dass sich seine Mandantschaft »nach eingehender nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage« entschlossen habe, die erhobenen Ansprüche nicht mehr geltend zu machen. »Bitte betrachten sie daher den gesamten Schriftsatz als gegenstandslos«, heißt es. Das Schreiben ist dubios: Es fehlt die Unterschrift des Erfurter Rechtsanwalts, und ein Absendedatum ist ebenfalls nicht angegeben.
Für Rolf Ortmeyer ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen. »Diese Halunken werden mich kennenlernen. In solchen Ange- legenheiten gehe ich konsequent meinen Weg«, kündigt der bekannte Gastwirt an. In Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband lässt er prüfen, welche rechtlichen Schritte gegen den Verein und den Anwalt eingelegt werden können. Dessen Forderungen an die Linden-Wirte in Deutschland hatte vor Wochen bereits den MDR in der Sendung »Ein Fall für Escher« zu einem Beitrag veranlasst. Darin soll der Anwalt angekündigt haben, keine weiteren Forderungen zu erheben.

Artikel vom 08.11.2006