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Gericht bremst Mobilfunkbetreiber


Paderborn (WV/hh). Das Verwaltungsgericht Minden hat in einer Eilentscheidung den geplanten Bau eines Mobilfunkmastens an der Husarenstraße in Schloß Neuhaus gestoppt. Bei dem 35 Meter hohen Bauwerk seien die Abstandsflächen zu einem Nachbarhaus nicht eingehalten, befanden die Richter. Bei der Stadt Paderborn stieß die Entscheidung ebenso auf Verwunderung wie im Düsseldorfer Landesbauministerium. Man sei bislang stets davon ausgegangen, dass für Funkmasten kein Mindestabstand zum Nachbargrundstück erforderlich sei.

Artikel vom 04.11.2006