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Bekanntmachung der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH
Ab 1. 1. 2007 gilt für die Stromversorgung aus dem Niederspannungsnetz der T.W.O. GmbH, im folgenden T.W.O. genannt, der nachstehend veröffentlichte Allgemeine Tarif für die Grundversorgung (Auszug). Diese Preisänderung basiert auf der gesetzlichen Änderung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% zum 1. 1. 2007. Eine darüber hinaus gehende preisrechtliche Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kann unabhängig hiervon zur Änderung des hier veröffentlichten Allgemeinen Tarifs zum 1. 1. 2007 führen.
Die Versorgung zum Allgemeinen Tarif erfolgt auf der Grundlage der »Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden« (AVBEltV) vom 21. 6. 1979 einschließlich der »Ergänzenden Bestimmungen« zu den Bestimmungen der Bundestarifordnung »Elektrizität« (TOElt) vom 18. 12. 1989 und den »Technischen Anschlussbedingungen« (TAB).
Der Allgemeine Tarif i. S. der BTOElt entspricht den Allgemeinen Preisen i. S. des § 39 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasverorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG). Er gilt daher für Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 39 EnWG.
Preise und Entgelt
Preis nach linearem Tarif (ohne Leistungsmessung)
Nettopreis
Bruttopreis
Hauhalts- und landwirtschaftlicher
Bedarf
15,39 Cent/kWh
18,31 Cent/kWh
Im Verbrauchspreis ist der Preis für eine Zählereinrichtung enthalten.
Gewerblicher, beruflicher und
sonstiger Bedarf
17,68 Cent/kWh
21,04 Cent/kwH
Im Verbrauchspreis ist der Preis für eine Zählereinrichtung enthalten.
Preis nach gemessener Leistung
nach Wahl des Kunden (1Ú4-h-Messung) ab 30.000 kWh/Jahr
Der Verbrauchspreis beträgt
11,60 Cent/kWh
13,80 Cent/KWh
Der Leistungspreis beträgt
für die ersten 10 kW
für jedes weitere kW
975,00 Euro
 97,50 Euro
1.160,25 Euro
   116,03 Euro
Im Verbrauchspreis ist der Preis für eine Zählereinrichtung enthalten.
Preis nach Schwachlastregelung
Der Verbrauchspreis während
der Schwachlast beträgt
 6,98 Cent/kWh
 8,30 Cent/kWh
Der Verbrauchspreis außerhalb der Schwachlastzeit beträgt
für Haushalts- und
Landwirtschaftsbedarf
15,88 Cent/kWh
18,90 Cent/kWh
Gewerblichen, beruflichen und
sonstigen Bedarf
18,26 Cent/kWh
21,73 Cent/kWh
Im Verbrauchspreis ist der Preis für eine Zählereinrichtung einschließlich Tarifsteuerung enthalten.
Von der Schwachlastregelung sind Verbrauchseinrichtunen zur Heizung/Raumheizung, Außenflächenheizung, Warmwasserbereitung und/oder Klimaanlagen ausgeschlossen.
Stromsteuer
Im Entgelt ist die Stromstreuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 22. 3. 1999 enthalten. Sie beträgt seit dem 1. 1. 2003 2,05 Cent je kWh. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise des Allgemeinen Tarifs entsprechend herabgesetzt. Die Steuerermäßigung ist - ggf. auch rückwirkend - ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum zu berücksichtigen.
EEG-Umlage
In den Preisen ist eine entspechende Umlage/Aufschlag für die von den vorgelagerten Netzbetreibern belasteten Umlagen gemäß dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) enthalten.
KWKG-Umlage
In den Preisen ist eine entsprechende Umlage/Aufschlag zur Deckung der sich für T.W.O. GmbH aus § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz; KWKG) ergebenden Mehrkosten für die Netznutzung enthalten.
Verrechnungspreise (nur für zusätzliche Zählereinrichtungen)
Je Abrechnungsjahr einheitlich für alle Tarife:
Eintarifzähler
Zweitarifzähler einschl. Tarifsteuerung
Leistungsmessung einschl. Tarifsteuerung
Stromwandlersatz
zusätzliches Schaltgerät
Nettopreis
30,68 Euro
55,22 Euro
73,63 Euro
21,47 Euro
12,27 Euro
Bruttopreis:
36,51 Euro
66,71 Euro
87,62 Euro
25,55 Euro
14,60 Euro
Ermittlung des Entgelts
Für die Versorgung mit Elektrizität zahlt der Kunde ein Entgelt, das aus Verbrauchs-, Leistungs- und Verrechnungspreis ermittelt wird.
Im Entgelt enthalten ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung für Konzessionsabgaben für Strom und Gas; Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992.
Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt Halle (Westf.) mit folgenden Höchstsätzen entrichtet:
bei Stromlieferungen im Rahmen des Schwachlasttarifes0,610 Cent/kWh
bei Strom, der nicht als Schwachlasttarif geliefert wird1,320 Cent/kWh
Zu dem Nettoentgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe in Rechnung gestellt und auf der Rechnung offen ausgewiesen. In den in diesem Preisblatt genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer mit dem ab 1. 1. 2007 gültgen Mehrwertsteuersatz von 19% enthalten und auf 2 Dezimalstellen gerundet.
Diese Fassung des Allgemeinen Tarifs tritt mit dem 1. 1. 2007 in Kraft Gleichzeitig tritt die bis dato gültige Fassung der Allgemeinen Tarife außer Kraft.
Die neuen Tarifblätter liegen in den Geschäftsräumen der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH in den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Halle (Westf.), 31. 10. 2006
T.W.O. Technische Werke Osning GmbH

Artikel vom 01.11.2006