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Haftstrafe
für Ex-Anwalt

Berufsbetreuer verurteilt

Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). Der Gütersloher Ex-Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Olaf O. muss wegen Untreue und Urkundenfälschung in insgesamt 45 Fällen für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Verurteilt: Ex-Anwalt Olaf O. (43) aus Gütersloh.

Dieses Urteil fällte am Dienstag die IX. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts. Zuvor schmetterte der Vorsitzende Richter Reinhold Hülsmann fünf Beweisanträge des Verteidigers von O., Rainer Pielsticker, ab. Der hatte nämlich gefordert, mehrere Zeugen zu hören, deren Aussagen ein Mitverschulden der Kontrollorgane bestätigen sollten. Pielsticker: »Mein Mandant hat ein vollständiges Geständnis abgelegt. Wir wollen mit unseren Anträgen sein Verhalten nicht rechtfertigen. Wir wollen die Umstände klären, die zu seinen Taten geführt haben. Dann stehen sie in einem milderen Licht da.«
Olaf O. soll über mehrere Jahre seine Betreuten betrogen haben, um so seinen aufwendigen Lebensstil finanzieren zu können (wir berichteten). 25 Fälle mit einem Schaden in Höhe von 113 000 Euro wurden im Laufe des Verfahrens eingestellt.
Rechtsanwalt Pielsticker, der in seinem Plädoyer »nur« vier Jahre Haft forderte, sah gestern eine »unterschwellige Aggression, die sich gegen ihn und seinen Mandanten im Gerichtssaal aufbaut«, und warf Oberstaatsanwalt Klaus Steffen vor, »nachzutreten.« Das aber sei, so Steffen, »völliger Quatsch«. Er wolle nur Gerechtigkeit.
In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Reinhold Hülsmann, dass O. die Kontrollorgane gezielt getäuscht habe. Schon deshalb könne man von einer Strafmilderung nicht reden. Ohne Geständnis wäre das Urteil bedeutend höher ausgefallen.

Artikel vom 01.11.2006