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Haller Anwälte
helfen bei Streit

Neues Angebot im Familienzentrum

Halle (mb). Eine Rechtsberatung von zwei auf Familienrecht spezialisierten Fachanwälten: Das Familienzentrum in Halle hat nur sieben Wochen nach seiner Eröffnung sein Angebot um eine professionelle Sparte erweitert.

Ab Mittwoch, 8. November, von 17 bis 18 Uhr werden die beiden Haller Juristen Gesine Uflerbäumer und Wolfgang Stieghorst einmal wöchentlich eine »Sprechstunde« für Familienprobleme anbieten.
»Viele Familien haben Hemmungen, mit ihren Problemen zum Anwalt zu gehen. Da das Familienzentrum einerseits ein Auffangkessel für Probleme aller Art ist und andererseits eine Lotsenfunktion hat, wollen wir diesen Ängsten gerne entgegenwirken«, sagt Leiterin Karin Elsing. Doch auch Gesine Uflerbäumer und Wolfgang Stieghorst sind sich einig, dass »eine vernünftige Rechtsberatung« in das gute Gesamtkonzept des Familienzentrums gehöre.
Von Erziehungsfragen bis hin zum Erbrecht - die Familienanwälte wollen sich Konfliktthemen aller Art annehmen. Zu Anfang steht für sie aber ein Vorabgespräch im Vordergrund: »Zunächst einmal müssen wir klären, wo der Konflikt innerhalb der Familie liegt und was den Betroffenen fehlt. Erst danach können wir entscheiden, ob das Problem überhaupt zu einem Rechtsfall wird«, erläutert Wolfgang Stieghorst von der Haller Kanzlei »Stieghorst und Partner« das Vorhaben. »Wenn dies nicht der Fall sein sollte, werden wir unseren Mandanten auch andere Empfehlungen geben, beispielsweise eine Eheberatung«, bestätigt Gesine Uflerbäumer von der Haller Kanzlei »Dr. Rosenke/Uflerbäumer«.
Kostenlos bleibt die »Beratungssprechstunde« allerdings nicht. »Anwälte müssen grundsätzlich immer ein Honorar beziehen«, stellt Wolfgang Stieghorst klar. Dennoch solle die Einkommensfrage kein Hindernis für eine Rechtsberatung sein. »Klienten, die wirtschaftlich nicht auf Rosen gebettet sind, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen«, klärt der Familienanwalt auf. Bis auf einen kleinen Obolus würden die anfallenden Kosten dann mit der Staatskasse abgerechnet. »Ein berufstätiger Familienvater mit Ehefrau und zwei Kindern ist immer in der Beratungshilfe drin«, nennt Stieghorst ein anschauliches Beispiel, das für einen Großteil seiner Mandanten gelte.

Artikel vom 01.11.2006