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Keine Klage
gegen Stadt

Zweitwohnungssteuer


Werther/Minden (WB/dh). Die Studentin aus Landsberg hat die Klage gegen die Stadt Werther wegen der Zweitwohnungssteuer (wir berichteten) zurückgezogen. Das hat Bürgermeisterin Marion Weike gestern mitgeteilt.
Die junge Frau, die in Werther wohnt, um die Universität Bielefeld zu besuchen, war vor das Verwaltungsgericht Minden gezogen, weil sie Werther nicht als ihren Zweitwohnsitz betrachtet. Sie wohne in Landsberg bei ihren Eltern, führe dort keinen eigenen Haushalt und verfüge deswegen dort auch nicht über eine Erstwohnung. Von der Stadt Werther hingegen war sie zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer über 230 Euro herangezogen worden.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung, die für 15. November angesetzt war, ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, »weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht die (. . .) erforderliche Aussicht auf Erfolg bietet«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. So habe die Kammer bereits mehrfach für die inhaltlich gleichlautende Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bielefeld entschieden, dass diese rechtmäßig ist.

Artikel vom 01.11.2006