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Landwirt siegt in Streit um GEZ-Gebühr

Private Nutzung: WDR zieht Gebührenbescheid vor Richterspruch zurück

Von Oliver Horst
Versmold(WB). Mit dem Fahrrad fahre er zur Bank, mit dem Trecker aufs Feld -Êfür Hans-Joachim Kamp war die längste Zeit alles klar. Doch im Januar 2005 stattete ein GEZ-Mitarbeiter dem Oesterweger Landwirt einen Besuch ab. Weil eine gewerbliche Nutzung seines Autos unterstellt wurde, sollte er zusätzliche Rundfunkgebühren entrichten. Gestern fuhr der 55-Jährige vor dem Verwaltungsgericht einen Erfolg ein: Er muss nicht zahlen.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte als zuständige Rundfunkanstalt den Gebührenbescheid gegen Hans-Joachim Kamp erlassen. Der Landwirt war rückwirkend von der Zulassung seines Opel Corsa im Juli 2000 zur Zahlung der Gebühr für sein Autoradio aufgefordert worden. 290 Euro sowie künftig die Entrichtung der monatlich anfallenden Gebühr von derzeit 5,52 Euro verlangte der WDR seinerzeit von dem 55-Jährigen. Der legte Widerspruch ein -Êdas Verfahren landete nun vor dem Mindener Verwaltungsgericht.
Dort hatte sich gestern das Gericht mit der Frage zu befassen, ob der Oesterweger sein Auto ausschließlich privat nutzt oder doch eine gewerbliche Nutzung zu unterstellen sei, womit dann auch eine gesonderte Rundfunkgebühr für das Autoradio fällig wäre. Vertreten vom Haller Rechtsanwalt Helmut Reingruber schilderte Hans-Joachim Kamp der Richterin die Begebenheiten rund um seine landwirtschaftliche Tätigkeit und die Erledigung von Bankgeschäften und weiteren Aufgaben. »Die Richterin kannte die Situation in Oesterweg«, berichtete Kamp dem VERSMOLDER ANZEIGER. So konnte er in der mündlichen Verhandlung schnell verdeutlichen, dass er den Weg zur wenige hundert Meter entfernten Bank mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklege und auch für weitere Arbeiten in Zusammenhang mit seinem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb das Auto nicht nutze.
»Auf Empfehlung des Gerichts hat der WDR den Gebührenbescheid zurückgenommen«, sagte Rechtsanwalt Reingruber. Diese Entscheidung sei nach etwa 20-minütiger Verhandlung gefallen, weil das Gericht habe durchblicken lassen, keine klaren Indizien zu sehen, die gegen eine rein private Nutzung des Autos sprechen. So ersparte sich der WDR ein richterliches Urteil. Die Kosten des Verfahrens und auch die Anwaltskosten von Hans-Joachim Kamp hat die Rundfunkanstalt allerdings zu tragen.

Artikel vom 27.10.2006