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Stichwort: Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz muss bei Gericht beantragt werden und bedeutet: Wer sieben Jahre lang jede zumutbare Arbeit annimmt und seinen Lohn bis auf den pfändungsfreien Teil an die Gläubiger zurückzahlt, ist danach alle seine Altschulden los. Das Verfahren wurde jetzt gestrafft. Die Wohlverhaltensphase beträgt nur noch sechs Jahre. Die Gerichtskosten von bis zu 2500 Euro können gestundet werden und müssen erst dann gezahlt werden, wenn alle Altschulden erlassen sind.

Artikel vom 27.10.2006