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Zwei Eyeliner teuer bazahlt

Versmolder muss nach Diebstahl drei Monate ins Gefängnis

Versmold (mapu). Ein Versmolder (27) hat den Diebstahl zweier Kosmetikartikel teuer bezahlt. Das Amtsgericht Halle verurteilte Sergej S. gestern wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe - ohne Bewährung.

Der in Handschellen vorgeführte S. hatte am 21. April diesen Jahres aus einem Versmolder Drogeriemarkt zwar lediglich zwei Eyeliner von nicht beträchtlich hohem Wert geklaut. »Doch angesichts Ihrer belastenden Vorgeschichte kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Frage«, erklärte Richter Peeter-Wilhelm Pöld dem Verurteilten. »Eine Bewährungsstrafe scheint Sie nicht mehr zu beeindrucken.«
Davon hatte sich der einschlägig vorbestrafte S. bereits mehrere eingehandelt, zwei sind noch nicht abgelaufen - darunter eine vom Februar 2005 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil er jedoch anschließend erneut auffällig wurde, befindet sich S. noch bis zum 7. November im Strafvollzug. Das Vergehen hinterm Lenkrad blieb dabei bislang eine Ausnahme im Strafregister des Versmolders: Die acht weiteren Einträge betreffen allesamt Diebstahl-Delikte bis hin zum besonders schweren Fall.
S. sagte, es handele sich dabei um »Beschaffungskriminalität«, um seine Drogensucht zu finanzieren, der er trotz zweier Therapieversuche bei der Rückkehr in seinen problematischen Bekanntenkreis immer wieder verfalle. Um sich Drogen leisten zu können, habe er auch im April die beiden Eyeliner entwendet, obwohl ihm damals bewusst gewesen sei, dass er die Kosmetika nicht sonderlich ertragreich umsetzen können wird. »Bei einem Handel in einer Kneipe habe ich für die Ware acht Euro erhalten«, berichtete ein geständiger S., der sich mit dieser Summe konsumtechnisch habe einen weiteren Tag über Wasser halten können.
Für Staatsanwaltschaft und Verteidigung bestand im Schlussplädoyer kein Zweifel daran, dass für den mehrfachen Wiederholungstäter nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Frage komme. »Ihr Leben muss sich endlich ändern«, gab Richter Pöld dem Verurteilten noch mit auf den Weg. Sergej S. zeigte sich willig und kündigte an, einen dritten Therapieversuch zu wagen.

Artikel vom 26.10.2006