Düsseldorf (dpa). Land und Kommunen in NNRW müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr prüfen, ob der Auftragnehmer sich an geltende Tarifverträge hält. Der Landtag hob gestern das seit März 2003 geltende Tariftreuegesetz auf. Das Gesetz hatte vorgeschrieben, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tariflöhne zahlen.