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Drei Fälle im Kreis

Blauzungenkrankheit weitet sich aus


Altkreis Halle (WB). Wegen zahlreicher neuer Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in NRW hat das Land eine neue Verordnung erlassen, durch die von heute, Dienstag, an das gesamte Landesgebiet zum gefährdeten Gebiet (»20 km-Gebiet«) erklärt wird. Mittlerweile (Stand Montag 10 Uhr) sind in NRW und angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz 407 Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt worden.
Im Kreis Gütersloh hat sich die Zahl der Ausbrüche auf drei erhöht. Es handelt sich bei allen drei Fällen um Rinder haltende Betriebe im Südkreis, die aufgrund von Verdachtsmeldungen der Hoftierärzte untersucht wurden. Wegen der anhaltend warmen Witterung ist nach Einschätzung des Landeskrisenzentrums mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen.
Durch eine Änderung der Bundesverordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gelten neue Transportvorschriften für empfängliche Tiere (Wiederkäuer): Das Verbringen von Schlacht-, Nutz- und Zuchttieren innerhalb des 20 km-Gebietes und das Verbringen von Schlachttieren aus dem 20 km-Gebiet in das 150 km-Gebiet sind nun ohne Genehmigung und ohne weitere Auflagen erlaubt. Die Vorschriften für andere Transporte finden sich auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de.
Neben den Transportrestriktionen gelten für das 20 km-Gebiet (Gefährdungsgebiet) besondere Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Kreis Gütersloh.

Artikel vom 24.10.2006