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Eingestürzter Hof steht für
69 000 Euro zum Verkauf

Kreisbauamt kritisiert die mangelhafte Absicherung

Borgholzhausen (mb). Absperrband und Metallzaun verhindern den Zutritt des Grundstückes, ein Warnschild »Lebensgefahr! Baufälliges Gebäude« soll ungebetene Besucher abschrecken. Seit Ende Juli ist das Dach des alten Bauernhauses am Holzweg 14 in Ostbarthausen völlig in sich zusammengefallen, erst kurz zuvor waren der Hausbesitzer und seine Mieter ausgezogen.

Jetzt soll das komplette Anwesen mit dem 256 Jahre alten Haupthaus, einer Scheune und einem Pferdestall zum Verkauf freigegeben werden. Makler Martin Diekamp aus Bad Rothenfelde beziffert den Wert auf 69 000 Euro. »Für rund 5000 Quadratmeter ein recht erschwinglicher Preis, obwohl noch einige Sanierungen am Haupthaus durchgeführt werden müssen«, glaubt Martin Diekamp seinen potentiellen Kunden ein lukratives Angebot machen zu können. »Dafür sind die Scheune und der Pferdestall in bester Ordnung, sodass eine zusätzliche Tierhaltung sehr gut möglich ist.«
Nach eigener Aussage ist der Makler bereits vor dem Einsturz des Gebäudes von dem Grundstücksbesitzer angesprochen und mit dem Verkauf betraut worden. Dieser war zuvor mehrmals von seinen Mietern auf die Einsturzgefahr und die dringend benötigten Reparaturmaßnahmen aufmerksam gemacht worden.
Mögliche Interessenten klärt Makler Diekamp über baurechtliche Fragen auf: »Ein Wiederaufbau ist auf jeden Fall möglich, allerdings muss man konkrete Pläne vorweisen und das Bauordnungsamt hinzuziehen. Ein größerer Anbau kommt wegen der Lage im Außengelände nicht in Frage.«
Das bestätigt auch Reinhard Mußmann vom Bauordnungsamt des Kreises Gütersloh auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTes: Rechtlich gesehen habe ein Vollerwerbs-Landwirt zwar das Recht, das zu erwerben, was er für seinen landwirtschaftlichen Vertrieb benötige. »Da es sich in diesem Fall aber um einen toten Betrieb handelt, kommt ein Interessent lediglich als potentieller Kunde im Außengelände in Frage, weshalb wir einem größeren Grundstücksausbau nicht zustimmen würden«, gibt Mußmann Auskunft.
Keine Zustimmung beim Bauordnungsamt findet die Absicherung des weiterhin einsturzgefährdeten Gebäudes. »Absperrzaun und -band wurden seitens der Stadt nur provisorisch angebracht und reichen längst nicht aus. Für die vollständige Absicherung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich«, nimmt Mußmann den Besitzer in die Pflicht.

Artikel vom 21.10.2006