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Strafbefehl gegen Narkosearzt

Mediziner soll 6300 Euro zahlen - Betäubungsmittel war verunreinigt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Detmold/Herford (WB). Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Detmold nach 21 Monaten Ermittlungen einen Strafbefehl gegen einen Narkosearzt (51) beantragt.

Das Amtsgericht Detmold soll den 51-jährigen Facharzt für Anästhesie, der in Detmold wohnt und eine Praxis in Herford unterhält, zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilen.
Dem Mediziner wird vorgeworfen, verunreinigtes Narkosemittel eingesetzt zu haben. Der Facharzt soll am 20. Dezember 2004 in einer Detmolder Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie das verunreinigte Betäubungsmittel neun Patienten bei Routineeingriffen verabreicht haben. Obwohl der Hersteller aus hygienischen Gründen die einmalige Nutzung der Ampulle vorschreibt, hatte der Arzt diese mehrfach benutzt. Ein 17-jähriger Patient, der als erster behandelt wurde, war dabei lebensgefährlich mit Keimen infiziert worden. Fünf weitere Patienten klagten nach der Narkose über erhebliche Nachwirkungen.
Der 17-Jährige wurde zunächst im Klinikum Lemgo behandelt und danach in die Medizinische Hochschule Hannover verlegt. Bereits in Hannover wurde festgestellt, dass der einer Vergiftung ähnelnde Krankheitsverlauf vermutlich auf das verunreinigte Narkosemittel zurückzuführen sei.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mediziner bereits am Morgen des 20. Dezember 2004 die Spritze mit dem Narkosemittel aufgezogen hat. Beim ersten Termin in einer Praxis in Bad Salzuflen wurde das Mittel aber nicht benötigt. Erst beim zweiten Termin in Detmold kam die Spritze zum Einsatz. Ferner wurde die Ampulle mehrfach verwandt und immer wieder aufgefüllt. Der Hersteller hatte hingegen vorschrieben, dass die Ampulle erst kurz vor ihrer Verwendung geöffnet werden dürfe, um eine Verunreinigung zu vermeiden.

Artikel vom 19.10.2006