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Fester Grip auf
Bielefelds Straßen

Die Fachleute sprechen vom entscheidenden Grip, der nötigen Griffigkeit, die Winterreifen auf Schnee und Eis bieten sollen. Zwar sind die Spezial-Pneus nicht ausdrücklich vorgeschrieben, doch die Straßenverkehrsordnung verlangt neuerdings von den Autofahrern, die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge an das Wetter anzupassen. Sind sie bei winterlichen Straßenverhältnissen in Fahrzeugen mit Sommerreifen unterwegs, müssen sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Verursachen sie gar Behinderungen, sind 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei fällig. Die Neuregelung beschert Reifen-Experten wie Daniel Gottowik (»Reifen Pott«, Foto) schon in diesen Tagen reichlich Arbeit. Generell empfiehlt es sich, das eigene Fahrzeug rechtzeitig umzurüsten. Es gilt die Faustregel: »Winterreifen von Oktober bis Ostern fahren.« Lokalteil
Foto: Hans-W. Büscher

Artikel vom 17.10.2006