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Urteil: Stadt muss zahlen

Gebühr vergessen


Enger (WB/uko). Kommunen müssen ansiedlungswillige Investoren vollständig und richtig über anfallende Kosten informieren. Das meint das Landgericht Bielefeld, das die Stadt Enger (Kreis Herford) zu 10 343 Euro Schadensersatz verurteilt hat.
Erstritten hat die Summe der Hiddenhausener Werkzeugmaschinenhersteller K., der sich 1999 in Enger angesiedelt hatte. Der Kaufpreis für das Areal in einem Industriegebiet betrug damals 408 150 Mark. Zuvor hatte Firmenchef K. beim Baudezernenten der Stadt Enger um eine Aufstellung aller anfallenden Neben- und Erschließungskosten gebeten. Peinlich für die Kommune: In der Liste war eine »Kostenposition über den zu zahlenden Wassererschließungsbeitrag nicht aufgeführt«, monierte jetzt Claus Rudolf Grünhoff als Vorsitzender der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld.
Das Unternehmen hatte seinerzeit auch andere Grundstücke als Alternative, war dort auch nach einer Bauvoranfrage über zu zahlende Beträge für die Wasserversorgung unterrichtet worden. Nach Grünhoffs Ansicht war die Klageforderung der Firma berechtigt, obwohl man dem Baudezernenten arglistiges Verhalten nicht unterstellen dürfe. Aber die Stadt Enger habe ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt. Das ergebe sich schon aus der Auflistung des Beigeordneten. - Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung gegen das Urteil jetzt zurück.Az. 1 O 16/05

Artikel vom 17.10.2006