STADT WERTHER (WESTF.) 20.10.2006DIE BÜRGERMEISTERINÖffentliche Bekanntmachung Folgende öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werther (Westf.) wird ab dem 23.10.2006 für die Dauer von 7 Werktagen in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus, Mühlenstraße 2, Werther (Westf.) ausgehängt sein: ¥ Bekanntmachung über die Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz